steuerentlasstung für feuerwehrleute
Die HNA (Hessisch Niedersächsiche Allgemeine) berichtet am 04.09.2001:
Freiwillige Feuerwehrleute sollen - falls der Bundesrat zustimmt - vom 1.Januar 2002 an steuerlich entlastet werden. Ab dann soll nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Siegmar Mosdorf (SPD), eine Aufwandsentschädigung von 3600 DM in voller Höhe steuerfrei bleiben. Derzeit müssen zwei Drittel dieser Aufwandsentschädigung versteuert werden.